Einleitung
Der Hypothekarkreditnehmer kann zur Erreichung der Finanzierung und / oder zur Risikoreduktion des Hypothekarkreditgebers (Bank) mit günstigeren Konditionen einsetzen:
Weitere Sicherheiten
Eigensicherheiten des Kreditnehmers
- Sicherheiten im Einzelnen
- Konti / Sparhefte (bei der gleichen Bank)
- Festgeldanlagen (bei der gleichen Bank)
- Kassenobligationen (bei der gleichen Bank)
- Obligationen
- Aktien
- Edelmetalle
- Lebensversicherungspolicen
- Belehnungswerte
Drittsicherheiten (von zB Ehefrau, Verwandten, Freunden und Geschäftspartnern)
Bürgschaft
- Bürgschaft | buergschaft.ch
Garantie
- Garantien | garantien.ch
Drittpfand
- Drittpfand | drittpfand.ch
- Faustpfandrecht | faustpfandrecht.ch
- Forderungspfandrecht | forderungspfandrecht.ch
- Sicherungszession | sicherungszession.ch
- Sicherungsübereignung | sicherungsuebereignung.ch
- Sicherheiten | sicherheiten.ch
Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften
Definition
- Verbürgung von Hypothekarkrediten bei knapp deckender Sicherheit
Arten von Bürgschaftsgenossenschaften
- Hypothekarbürgschaftsgenossenschaften
- Amtsbürgschaftsgenossenschaften
- Landwirtschaftliche Bürgschaftsgenossenschaften
- Gewerbliche Bürgschaftsgenossenschaften
- Bankeigene Bürgschaftsgenossenschaften
Motive
- Sicherheitenergänzung, wenn die 2. Hypothek – welche für Deckungen bis 90 % des Verkehrswertes eingesetzt wird – nicht ausreicht, zugunsten der kreditierenden Bank
Funktion
- Risikoreduktion für Bank und Möglichkeit, dem Kreditnehmer bessere Konditionen zu bieten
Grundlagen / Unterlagen
- Gesuch
- Persönliche Schuldnerangaben
- Liste der Einkommensverhältnisse
- a. für Tragbarkeitsberechnung
- Anwendung der Faustregel, wonach der Kreditnehmer nicht mehr als 30 %, maximal 40 % seines Lohneinkommens für Hypothekarzinsen und Amortisationen aufwenden sollte
- Immobilien-Bewertung
Gesuchsprüfung
- Leumund des pot. Kreditnehmers
- Tragbarkeit
Zusatzabsicherung
- Todesfall-Risikoversicherung (Lebensversicherung)
- weitere Sicherheiten
Bereitstellung Hypothekarzinsen und Amortisationen
- Einzahlung der Monatsbetreffnisse auf ein spezielles Konto
- Aeufnung soll Verfügbarkeit der Mittel sicherstellen
Ev. Anforderungen
- Hinterlage eines Garantiebetrages bei der Bürgschaftsgenossenschaft
Dauer
- 20 Jahre aufgrund des Bürgschaftsrechts
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Amortisationspflicht
- Direkte Amortisation
- Hypothek ist innert der Bürgschaftslaufzeit (max. 20 Jahre) mit minimal 5 % der anfänglichen Schuldsumme pro Jahr zu amortisieren
- Indirekte Amortisation
- Anstelle der Direktamortisation kann auch verabredet werden, dass der Hypothekarschuldner zur Aeufnung der meist steuerbegünstigten Vorsorge über die 3. Säule Gebrauch macht
- Das Konstrukt der Indirektamortisation ist individuell aufzusetzen
Konditionen
- Prämie von 0,25 % p.a. bis 0,5 % p.a. auf der verbürgten Summe
Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers / Bürgschaftsnehmers
- Individuelle Prüfung und Beurteilung des Mehrparteienverhältnisses
Weiterführende Informationen
- Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft | hbg.cch.ch