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Hypothekarkredit

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Pfandvertrag

Rechtsgebiet:
Hypothekarkredit
Stichworte:
Hypothekarkredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Pfandvertrag (auch: Pfandbestellungsvertrag) auf Errichtung des Grundpfandrechts bildet im Rahmen des Hypothekarkredites die sachenrechtliche Ergänzung zum obligatorischen Darlehensvertrag:

Rechtsnatur

Pfandvertrag

  • =   Verpflichtungsgeschäft
  • Anspruch auf Pfandbestellung
    • zwischen Gläubiger und Eigentümer des zu verpfändenden Grundstücks
    • Schuldner, der nicht Pfandeigentümer ist, nimmt nicht als Vertragspartei teil
  • Rechtsgrundausweis für die Eintragung des Grundpfandrechts im Grundbuch
    • =   Grundbuchbeleg
    • Schuldbekenntnis für die Begründung der Pfandforderung
    • Erteilung der für die Eintragung im Grundbuch erforderlichen Eintragungsbewilligung

Pfandbestellung

  • =   Verfügungsgeschäft
  • Grundbuchanmeldung

Form

Der Pfandvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Beachtung der vorgeschriebenen Form:

  • Öffentliche Beurkundung

Inhalt

Zum Hauptinhalt des Pfandvertrages zählt die Verpflichtung des Schuldners, das gemäss Darlehensvertrag vereinbarte Grundpfandrecht an seinem Grundstück zu errichten.

Die 4 notwendigen Bestandteile des Pfandvertrages sind:

Verpfänder

  • Schuldner
  • Dritteigentümer (Drittpfandbestellung / selten)

Berechtigter

  • Gläubiger der zu sichernden Forderung

Pfandforderung

  • Pfandforderung nach dem Grundgeschäft
  • Vgl. Hypothekarkreditforderung

Pfandobjekt

  • Grundstück
  • Vgl. Grundstück / Pfandobjekt
  • Vgl. ferner: Direkte / indirekte Hypotheken

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