Die goldene Finanzierungsregel besagt, dass die Wohnkosten bei einem Immobilienerwerb aus Tragbarkeitsgründen nicht mehr als 25 % – 30 % des Einkommens betragen sollte.
Gegenstand der Tragbarkeitsregel
Hypothekarzins
Annahme nach Vorsichtsprinzip: 5 % p.a.
Amortisation
Annahme: 1 % der Hypothekarsumme
Grund für dieses Quantitativ: kalkulatorische Lebensdauer eines Gebäudes: 100 Jahre; nach 100 Jahren sollte Gebäude amortisiert und abbezahlt sein
Unterhalts- und Nebenkosten
1 % auf dem Liegenschaftenwert
Beachtung dieser Eigenheimfinanzierungsregeln
Angesichts der Tiefzinsphase sollte eher vom worst case (Zinserhöhungen) und nicht vom best case ausgegangen werden.
Das Haus soll nicht zur „Hypothek“ werden!
Eigenmittel-Anforderungen
Usanz
20 % des Kaufpreises aus Eigenmitteln
Belehnung daher um ca. 80 % des Immobilienverkehrswertes
Banken lassen die zu finanzierende Immobilie in der Regel intern und extern bewerten oder den Kaufpreis zumindest plausibilisieren
Resultiert eine Differenz zwischen der bankseitigen Immobilienschätzung und dem effektiven Kaufpreis, muss diese der Kreditnehmer aus eigenen Mitteln begleichen
Regulatorisches Minimum
10 % aus (echten) Eigenmitteln
Eigenmittelmassnahme (seit 01.07.2012)
Ersparnisse
Andere liquide Vermögenswerte
Gelder der 3. Säule
Ziele
„Vorsorge-Schonung“ der 2. Säule und Vermeidung von künftigen Rentenkürzungen
Nachhaltige Tragbarkeit
Folgen / Alternativen
Längeres Eigenmittelansparen
Ausweichen auf günstigere Immobilien
Businessplan / Finanzplan
Berechnung Lebenskosten
Best case
Addierung aller Lebenshaltungskosten des Vorjahres
Haushaltkosten
Weiterbildung
Schule Kinder
Freizeit
Ferien
Auto / Betriebsaufwand
Versicherungen
Steuern
usw.
Worst case (= Existenzminimum)
Aufwandberechnung nach den Existenzminimums-Regeln von SchKG 92 (Betreibungsfall)
Elemente einer Existenzminimums-Berechnung nach dem Kreisschreiben des Obergerichts des Kantons Zürich