Die Bonität von Immobiliengesellschaften im weiteren Sinne (Immobilienaktiengesellschaft, Immobilienanlagestiftung, Immobilienfonds nach KAG usw.) beurteilt sich über die im Portefeuille befindlichen Immobilien und deren Ertragskraft
Vgl. FONDSIMMOBILIEN-FINANZIERUNG (und die dortigen Links)