Selbstverständlich sind die Kreditierungsvorgaben von „Basel II“ auch auf die Finanzierung von Gewerbeimmobilien anzuwenden.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im Interesse der Systemstabilität auf die Überhitzung der Immobilienpreise und die hohen Zinsrisiken hingewiesen. Verschiedene regulatorische Massnahmen zur Dämpfung der Kreditvergabetätigkeit sind inzwischen erlassen worden und mittlerweile in Kraft.
Obwohl sich diese regulatorischen Massnahmen nur auf Wohnimmobilien beziehen, wenden die Banken als Kreditgeber die nämlichen Prinzipien auch bei der Finanzierung gewerblicher Immobilien an: