Die Bank muss sich bei der Gesuchsbehandlung mit den Parteiverhältnissen befassen:
- Hypothekarkreditnehmer
- Regelfall = Hypothekarschuldner ist / sind zugleich Pfandeigentümer
- Pfandbesteller
- Separater Pfandbesteller (Verpfänder) = Ausnahmefall
- nur durch im Grundbuch als berechtigte Eigentümer eingetragene Personen
- Pfandsteller braucht nicht Hypothekarkreditnehmer zu sein (Drittpfandsteller)