LAWINFO

Hypothekarkredit

QR Code

Hypotheken-Vermittlung / Hypotheken-Vermittler

Rechtsgebiet:
Hypothekarkredit
Stichworte:
Hypothekarkredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rat

  • Vertriebsbindungen offenlegen lassen
  • Gespräch für Kompetenztest führen
  • Referenzen verlangen

Funktion

  • Unabhängig sein sollender Hypotheken-Berater, der für seine kreditsuchenden Kunden bei verschiedenen Hypotheken-Anbietern Hypotheken-Offerten einholen, vergleichen und anschliessend eine Empfehlung abgeben
  • Referenzen verlangen

Akzeptanz?

  • Gegenüber Hypothekenvermittlern besteht im Publikum eine gewisse Skepsis
  • Unklar ist, ob dies mit dem negativ belasteten Image von Vermittlern anderer Branchen zusammenhängt
  • Vermutlich ist es eine Frage der Zeit, wie schnell die Hypothekenvermittler ihr Geschäftsmodell den Kunden verständlich machen können und welchen Ruf sie sich am Hypothekenmarkt schaffen

Anbieter (Auswahl)

  • MyMoneyPark
  • moneyland
  • HypoPlus
  • Homegate | homegate.ch
  • hypothekenzentrum
  • Vermögenspartner Winterthur
  • (VZ nicht mehr Hypothekenvermittler)

HINWEIS

  • Es gibt auch sog. «unabhängige Hypothekenvermittler», welche langfristige Festhypotheken empfehlen.
  • Grund: Die Höhe der Vermittlungsprovision:
  • Je länger die Laufzeit der Hypothek, desto höher fällt die Provision für den Vermittler aus.
  • Für den Hypothekenvermittler besteht also der Anreiz, möglichst langlaufende Festhypotheken zu empfehlen, weil er an diesen am meisten verdient.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.