Definition
- Versicherungsnehmer gewährt der kreditgebenden Bank eine zusätzliche Sicherheit durch Abtretung oder Verpfändung der Ansprüche aus einer Lebensversicherung
Quantitativ
- Todesfallrisikoversicherung
- Kreditgebende Bank als Begünstigte des Todesfallkapitals
- Reine Risikoversicherung hat keinen Rückkaufswert
- Spar(erlebensfall)versicherung
- Verpfändung des Rückkaufswertes
- Ablösbarkeit einer Spar(erlebensfall)versicherung