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Hypothekarkredit

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Prüfung Kreditfähigkeit / Kreditwürdigkeit

Rechtsgebiet:
Hypothekarkredit
Stichworte:
Hypothekarkredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der erste Prüfpunkt der Bank ist derjenige der persönlichen Voraussetzungen des Kunden:

  • Erfassung Kundenprofil
  • Beurteilung Kundenprofil
  • Prüfung Geschäftsfähigkeit / allfällige Vertretung
  • Bonitätsprüfung des Kunden / Festsetzung des Ratings
  • Tragbarkeit
    • Wohnungskosten (inkl. Nebenkosten und Amortisation) nicht mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens
    • Vgl. Tragbarkeit | grundpfandrecht.ch
    • Risikoeinschätzung / konservative Risikostrategie
Jeder Hypothekar- und Baukrediterteilung hat eine Bonitätsbeurteilung des Kunden voranzugehen.

Sie gliedert sich in die Prüfung der

Kreditwürdigkeit

  • berufliche Ausbildung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Lebensstil
  • Zuverlässigkeit
  • etc.

und der

Kreditfähigkeit

  • finanzielle Tragbarkeit der zukünftigen Lasten
  • berufliches Entwicklungspotential in finanzieller Hinsicht
  • Anwartschaften (Erbschaften, Schenkungen etc.)

Zur Beantwortung dieser Fragen besorgt sich die Bank in der Regel folgende Unterlagen:

  • Finanzierungsplan
  • ZEK-Auskunft
  • Steuerzahlen
  • Betreibungsregisterauskunft
  • Informationen bei Banken oder Auskunfteien
  • Nachweis über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse
  • Geschäftsabschlüsse bei juristischen Personen

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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