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Hypothekarkredit

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Hypothekarmodelle

Rechtsgebiet:
Hypothekarkredit
Stichworte:
Hypothekarkredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Schweizer Hypothekarmarkt kennt folgende Hypothekenmodelle bzw. Begriffe:

Variable Hypothek

  • Hypothek ohne feste Laufzeit, mit Kündigungsbedingungen und einem Hypothekarzins, der von der Bank individuell den Kapitalmarktverhältnissen angepasst wird

Festhypothek

  • Hypothek, bei der im Voraus eine feste Laufzeit und ein fixer Zinssatz definiert wird

Liborhypothek

  • Hypothek mit fester Laufzeit und sich fix am Kapitalmarktzins orientierenden Hypothekarzins

Annuitätenhypothek

  • Hypothek, bei der vom Kreditschuldner ein in der Regel gleich bleibender Betrag (Annuität), enthaltend einen Zinsteil und einen Abzahlungsteil (Amortisation) zu an den Kreditgeber geleistet wird, um besser budgetieren zu können
  • Die Annuität enthält einen sukzessive sinkenden Zinsteil und einen sukzessive steigenden Amortisationsteil
  • Zinssatz wird nicht festgeschrieben; daher Annuitätenanpassung bei Zinssatzänderung
  • Stabilisierung der Zahlungslast des Kreditnehmers

Zinsstufenhypothek

  • Hypothek mit Anfangsentlastung, wo nur ein Teil des Zinses bezahlt wird und der andere Teil zum Kapital geschlagen wird
  • Degressive Entlastung des Hypothekarkreditnehmers beim Zinsendienst
  • Zinsbelastungen sollen mit der zu erwartenden Einkommensentwicklung des Hypothekarkreditnehmers einher gehen

Schlüsselhypothek

  • Hypothek mit einer Laufzeit von 5 Jahren, bei welcher die Hypothekarzins nur zur Hälfte erhöht oder reduziert wird
  • Stabilisierungswirkung
  • Produkt des ehemaligen Schweizerischen Bankvereins (SBV)

Stabilhypothek

  • Hypothek, die zwar gleich bleibende Zins- und Annuitätenteile enthält, sonst aber weitgehend der Annuitätenhypothek entspricht

Globalhypothek

  • Hypothek, die zwei Ziele vereinigt, nämlich gleicher Zinssatz für 1. und 2. Hypothek sowie fixer Zinssatz, dessen Differenz zum Markzinssatz als Amortisation angerechnet wird

Umkehrhypothek

  • Hypothek, bei der – genügend Grundpfandbelastungsmöglichkeit vorausgesetzt – durch die Hypothekenerhöhung verflüssigte Mittel, aus denen zumindest teilweise ein Zinsdepot geäufnet wird, um daraus – für 10 oder mehr Jahre – den Zinsendienst der Hypothek(en) sicherzustellen; diese „umgekehrte Hypothek“ (auch: „Reverse Mortgage“) bewirkt eine Art „Immobilienverrentung“

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