Bestandteil des Hypothekarkreditvertrages sind üblicherweise:
- Objektunterlagen
- Allgemein
- Grundbuchauszug
- Katasterplan
- Bestandesobjekt
- Grundstückkaufvertrag für Land und Baute
- Ev. Unterlagen aus nachfolgenden Instandhaltungen und Instandsetzungen bzw. Umbau, An- und Aufbau
- Objekt aus Eigenbau
- Grundstückkauvertrag für Bauland
- Baubeschrieb
- Baubewilligung
- Allgemein (unabhängig von der Erwerbshistory)
- Anlagekostenrechnung
- Mietzinsspiegel bei Kapitalanlageobjekten
- Allgemein
- Finanzierungsplan (Wiedergabe von Eigenmitteln und Fremdkapital)
- ev. vom Grundeigentümer veranlasste Immobilienschätzung
- usw.
Die Bank (Kreditgeberin) veranlasst überdies:
- ev. bzw. zunächst eine „inhouse-Bürotisch-Schätzung“
- die Immobilienschätzung eines bei der Bank akkreditierten Schätzungsexperten
Auf Basis dieser Unterlagen ermittelt die Bank den Belehnungswert der Immobilie und arbeitet die Hypothekarkreditofferte aus.