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Hypothekarkredit

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Kündigung

Rechtsgebiet:
Hypothekarkredit
Stichworte:
Hypothekarkredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Kündigung der Hypothekarkreditforderung gilt folgendes:

Grundlagen

    • Hypothekarkreditvertrag
    • ZGB 847
    • SchlTzZGB 28

Grundsätze

    • Allgemeines
      • Vom Gesetz (ZGB 847) abweichende Abreden zu den Kündigungszeitpunkten und zur Kündigungsfrist sind grundsätzlich zulässig (vgl. ZGB 847 Abs. 1)
    • Kündigungsabrede im Hypothekarkreditvertrag
      • Vorrang der vertraglichen Kündigungsregeln
    • Hypothekarkreditvertrag ohne Kündigungsregeln
      • Der (Papier- oder Register-)Schuldbrief kann von beiden Parteien – ohne andere Abrede – unter Wahrung einer halbjährigen Kündigungsfrist auf Ende jeden Monats gekündigt werden (vgl. ZGB 847 Abs. 1)
    • Vorzeitige Rückzahlung der Hypothek
      • Borger kann den Hypothekarvertrag vorzeitig beenden und sich durch Zahlung einer Prämie (sog. Vorfälligkeitsentschädigung) von der Zinszahlungspflicht befreien

Schranke

  • Mindestfrist
    • Die Kündigungsfrist darf nicht kürzer verabredet werden als drei Monate, ausser wenn sich der Schuldner mit der Amortisationszahlung oder den Zinsen in Verzug befindet (vgl. ZGB 847 Abs. 2)
  • Schranke gegen jederzeitiges Kündigungsrecht
    • Diese Mindestfrist soll den Schuldner vor einem jederzeitigen unbilligen Kündigungsrecht schützen

Übergangsrecht (per 31.12.2011)

  • Betroffene Schuldbriefe
      • Vor Inkrafttreten des neuen Schuldbriefrechts vom 01.01.2012) bestandene Schuldbriefe (vgl. SchlTZGB 28)
  • Altrechtliche Verzinsungs- und Zahlungsbestimmungen
    • War keine Kündigungsregeln vereinbart, gilt die dispositive Regel des bisherigen Rechts weiterhin
      • Die ordentliche Kündigung war für Gläubiger und Schuldner je nur auf sechs Monate und auf die üblichen Zinstage möglich (vgl. aZGB 844 Abs. 1)
  • Ehemals kürzere Kündigungsfrist als drei Monate
    • Es gilt die neue Mindestfrist von drei Monaten gemäss ZGB 847 Abs. 2, auch wenn die bisherige kürzere Kündigungsfrist mit allenfalls früherem kantonalem Recht vereinbar war (zwingender Schuldnerschutz).

Literatur

  • Vorfälligkeitsentschädigung
    • HAFFNER SILVIA / REICHART PETER, Die Vorfälligkeitsentschädigung im Hypothekargeschäft, in: AJP 2015 S. 1398 – 1408

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