Hinsichtlich der Pfandhaftung ist zu unterscheiden:
- Umfang bezüglich gesicherter Forderung
- Kapital- und Zinsforderung
- Betreibungskosten, Verzugszinse und andere Nebenkosten
- Auslagen des Gläubigers
- Umfang bezüglich Pfandobjekt
- Haftung des Grundstücks
- Haftung der Bestandteile
- Haftung der Früchte
- Haftung des Grundstücks
- Haftung der Zugehör
- Haftung der subjektiv-dinglich mit dem Pfandobjekt verbundenen Rechte
- Haftung der Miet- und Pachtzinsforderungen
- Haftung der Versicherungsentschädigung
- Haftung anderer Ansprüche (Expropriations- + Güterzusammenlegungs-Entschädigung)