Der Kreditnehmer stellt dem Kreditgeber (Bank) als Pfandgegenstand normalerweise:
Direktes Hypothekargeschäft
- zu belehnendes Grundstück
- = Grundpfand-Kredit
- Verwertung Immobilie bei Nichtbezahlung
Indirektes Hypothekargeschäft
- zu belehnender Schuldbrief
- Faustpfand-Kredit
- Verwertung Schuldbrief bei Nichtbezahlung