Grundsatz
Der Hypothekarkreditschuldner haftet trotz hypothekarischer Sicherung mit seinem sonstigen Vermögen fort.
Vorausverwertungseinrede
Der Hypothekarkreditnehmer bzw. Pfandschuldner kann sich – vertraglicher Einredeausschluss vorbehalten – auf das Prinzip des beneficium excussionis realis berufen [vgl. SchKG 41 Abs. 1], wonach vor einer persönlichen Inanspruchnahme die Sicherheit zu verwerten ist