Selbstregulierungsanforderungen der Banken, bei Neuhypotheken für Wohnliegenschaften innert 20 Jahren auf 2/3 des Belehnungswertes zurückzuführen
Je tiefer der Belehnungswert, desto höher der Amortisationsanteil
Einsatz von Säule-3a-Mittel nur bis zum jeweiligen Maximalbetrag der Dritten Säule
Je niedriger der Marktwert, desto stärker wird Belehnungsgrenze von 80 % beansprucht und umso höheren Zins vergüten lassen kann, weshalb der Kreditnehmer höhere Amortisations- und Hypothekarzins-Zahlungen zu leisten hat
Unterschiedliche Bewertungen führen also zu unterschiedlichen Belehnungswerten, mit möglicherweise höheren Amortisations-Vorgaben und höheren Hypothekarzinsen
Kreditnehmer sollten von mehreren Anbietern eine Hypotheken-Offerte einholen
Vgl. hiezu SCHAEFER MICHAEL, Nadelöhr Immobilienbewertung – Hypothekargeber schätzen Liegenschaften uneinheitlich – mit weitreichenden Folgen, in: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), Equity, vom 02.09.2013, S. 23