Im Gegensatz zum Baukredit ist beim Hypothekarkredit die Auszahlungsüberwachung relativ einfach, gibt es doch nur wenige Anweisungs-Anlässe:
- Kreditauszahlung an Immobilienverkäufer (Kaufpreiszahlung)
- Kreditauszahlung an die Bank des Immobilienverkäufers (Hypothekenablösung)
- Kreditauszahlung an einen anderen Kreditgeber (Hypothekenablösung)
- Kreditauszahlung an einen Versicherer (fremdfinanzierte Vorsorge)
Selbstverständlich sind auch weitere Auszahlungsanlässe denkbar. Meistens sind aber nur eine oder wenige Auszahlungen zu tätigen, die – wiederum im Gegensatz zum Baukredit – kein spezielles Zahlungsabwicklungs- bzw. Treuhandkonto erfordern.